Schon lange warte ich auf eine Gelegenheit, mal wieder was zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu schreiben, und jetzt ist eine da.
Die Selbstgerechtigkeit, Überheblichkeit, und Dummheit, mit der dieses Thema gerade öffentlich diskutiert wird, lässt sogar jemanden wie mich schon fast das Patriarchat sehen, obwohl ich normalerweise auf der nach oben offenen Feminismusskala irgendwo in der unteren Mittelklasse rangieren dürfte. Lassen wir uns von der SZ doch zunächst einmal dieses Zitat liberale Zitat Ende Abtreibungsgesetz knapp erklären:
Meine Damen und Herren, die Vorstellung der SZ von einem liberalen Gesetz: Eine Handlung ist grundsätzlich verboten, und nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn sie Lebensgefahr, schwere Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung der Gesundheit verhindert.
Aber wir wollen uns hier nicht vorrangig über die Süddeutsche lustig machen, da gäbe es noch ganz andere Anlässe. Wir wollen uns stattdessen einmal die mögliche Rechtfertigung für dieses Gesetz anschauen. Sie kann nur im Schutz des ungeborenen Kindes bestehen, denn sonst geht die Entscheidung der Mutter schon einmal ganz offensichtlich niemanden an. Da muss ich nun zugeben, dass meine Kenntnisse der Embryogenese nicht ausreichen, um fundiert zum Entwicklungsstand in der 24. Woche Stellung zu nehmen. Ich kann aber zumindest erst einmal auf meine bereits etwas älteren Ausführungen zum Status von undifferenzierten Zellhaufen verweisen, und ansonsten gibt es ja dankenswerterweise Wikipedia:
Okay. Wir müssen also wohl feststellen, dass wir zumindest in der letzten Phase dieses 24-Wochen-Zeitraums wirklich schon von einem ungeborenen Kind sprechen können, und dass es in dieser Phase in der Tat schon diskutabel ist, ob diesem Kind gewisse Rechte zustehen sollten.
Leider diskutiert das niemand. Dem SZ-Artikel ist nicht einmal zu entnehmen, um welche Schwangerschaftsphase es in den fraglichen Fällen ging. Der ursprüngliche Telegraph-Artikel erwähnt bei einem Beispiel, dass der Fetus 18 Wochen alt gewesen sein soll, vertieft dieses Thema aber auch nicht weiter. Es geht nicht um die Frage, ob und in welchem Stadium dem Kind irgendwelche Rechte zustehen. Es geht nur darum, dass der Grund für die Entscheidung der Mutter uns nicht gefällt.
Seine ganze Abscheulichkeit zeigt diese Entmündigung von Frauen in der deutschen Rechtslage, die Spiegel online treffend so zusammenfasst:
Und das ist in meinen Augen nun wirklich der Höhepunkt der Dummheit und der Doppelmoral. Wir verbieten Ärzten unter Strafandrohung, Eltern bestimmte Informationen über ihr Kind mitzuteilen, weil wir nicht wollen, dass die Eltern auf Basis dieser Information eine Entscheidung treffen. Wir wollen lieber, dass die Eltern ihre Entscheidung blind treffen. Sie können ja eine Münze werfen, wenn sie sonst nicht weiter wissen. Das wäre rechtlich gar kein Problem. Ich könnte jetzt augenblicklich auf meine Tastatur spucken.
Kommen wir zu dem eigentlichen Grund, aus dem ich schon lange mal wieder was zu diesem Thema schreiben wollte: Ich habe in meinen bisherigen Beiträgen einen zentral wichtigen Aspekt nicht berücksichtigt, obwohl er so offensichtlich ist, dass ich im Nachhinein kaum verstehe, wie ich den nicht erwähnen konnte. Am Patriarchat kann’s jedenfalls nicht liegen. Dieser Aspekt kommt leider in der öffentlichen Diskussion auch viel zu kurz: Es geht verdammt noch mal um den Körper der Mutter. Es ist ihrer. Und es ist ihre Entscheidung, ob und warum und unter welchen Bedingungen sie ihn zur Verfügung stellt. Sicherlich lässt sich moralisch sehr gut vertreten, dass mit der Zeugung eine gewisse Verantwortung einhergeht, und dass eine Frau dieser Verantwortung nicht gerecht wird, wenn sie sich in einer späteren Phase der Schwangerschaft entscheidet, dass sie das Kind doch lieber nicht will, eventuell auch noch aus wirklich dummen Gründen. Ich verstehe sogar einen Arzt, der ab einem gewissen Entwicklungsstadium des Kindes keinen Schwangerschaftsabbruch mehr durchführen will. Aber deshalb steht es uns noch lange nicht zu, Ärzte zu bestrafen, wenn sie eine Schwangerschaft aus einem Grund beenden, mit dem wir nicht einverstanden sind. Deshalb steht es uns noch lange nicht zu, eine Frau zu zwingen, ihren Körper einem anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, wenn sie das nicht will.
Ich stimme insofern dem ungenannten Arzt aus dem Telegraph-Artikel zu:
I don’t ask questions. If you want a termination, you want a termination.
Das ist in meinen Augen kein Missbrauch des gesetzlich eingeräumten Freiraums. Es ist sein ethisch gebotener Gebrauch.
Verfasst von Muriel 




