Bella Block

Letzten Freitag bekam meine Freundin einen Brief vom Fachbereich Recht und Ordnung der Landeshauptstadt Hannover. Sie wurde darin gebeten, doch einmal die Sachbearbeiterin Frau B anzurufen, weil sie im Zusammenhang mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit als

() Halter/in
() Betroffene/r
(X) Zeugin

gehört werden sollte. (Kann mir jemand erklären, inwiefern dieses Ankreuzverfahren in solchen Behördenbriefen Sinn ergibt? Es wäre doch mindestens genauso einfach, jeweils eine Vorlage für jeden dieser Fälle anzulegen, oder? Und warum gibt es die Zeugin nur weiblich, die anderen aber in beiden Varianten?)

Wir wunderten uns über diesen Brief, weil Keoni sich nicht erinnern konnte, einer Verkehrsordnungswidrigkeit beigewohnt zu haben, und insbesondere hatte garantiert niemand ihren Namen und ihre Adresse notiert, um sie als Zeugin zu vernehmen. Dennoch rief sie im vollen Bewusstsein ihrer bürgerlichen Pflichten bei Frau B an und fragte, wie sie denn helfen könne. Was sie dort erfuhr, finde ich sehr befremdlich, aber vielleicht stelle ich mich ja auch bloß an…

Am 17. August war eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrzeug des Unternehmens, bei dem ich arbeite, registriert worden. Der Fachbereich Recht und Ordnung hatte uns daraufhin Ende September angeschrieben, um zu erfragen, wer zur fraglichen Zeit den Wagen gefahren habe, hatte aber keine Antwort erhalten. Frau B sah daraufhin keine Alternative, als kurzerhand mal einen Blick in’s Telefonbuch zu werfen und uns anzurufen uns noch mal anzuschreiben und an ihre ursprüngliche Anfrage zu erinnern über unsere Firmenhomepage oder die Gelben Seiten schnell nachzusehen, ob sie die richtige Adresse hatte über das Melderegister meine Privatadresse herauszufinden, um dann einer anderen dort gemeldeten, mit mir weder verwandten noch verheirateten Person, die mit meinem Unternehmen nichts zu tun hat, einen Brief zu schreiben, um sich zu erkundigen, ob sie möglicherweise Näheres weiß, schließlich war auf dem Foto der Überwachungsanlage ja eine Frau zu erkennen.
Keoni wusste natürlich von gar nichts und verwies Frau B an mich. Die überwand sich daraufhin dann doch noch, mich anzurufen, woraufhin ich die Fahrerin des Wagens anrief und erfuhr, dass das Bußgeld vor zwei Wochen überwiesen worden war. Case closed.

Einen Penny für die Gedanken von Frau B.

[Update, 11. 11. um 12:19 Uhr] Ich habe offenbar gerade mit so jemandem wie einer Vorgesetzten von Frau B gesprochen. Die hat mir gesagt, dass Frau B keineswegs über das Melderegister auf meine Freundin gekommen ist. Vielmehr war sie persönlich bei mir zu Hause und hat dort den Namen auf dem Briefkasten gesehen.
Ein Versuch, die Sache vorher telefonisch zu klären, hätte natürlich einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet, da Frau B über keinen Internetzugang verfügt und außerdem eine Außendienstmitarbeiterin ist, deren Aufgabe nun einmal darin besteht, vor Ort zu ermitteln.
Dass sie trotzdem nicht versucht hat, einfach mal vor Ort bei dem Unternehmen vorbeizuschauen, dem das Fahrzeug gehört, liegt natürlich daran, dass es datenschutzrechtlich auch nicht ganz einfach ist, die Mitarbeiter dort zu befragen. Außerdem würden die ja vielleicht auch nicht die Wahrheit sagen, weil sie ihre Kollegen oder ihre Vorgesetzten nicht verraten wollen.
Meine Verbesserungsvorschläge für die Zukunft hat sie aber dankbar aufgenommen und wird sie auch an Frau B weitergeben.

Na, dann ist ja alles klar.

17 Antworten zu „Bella Block“

  1. quadratmeter sagt:

    Vielleicht gibt es Studien, dass Männer, da nicht multi-tasking-fähig, als Zeugen ohnehin unbrauchbar und somit eine zu vernachlässigende Größe darstellen?

  2. Muriel sagt:

    quadratmeter: So habe ich das noch gar nicht gesehen…
    Ich könnte jetzt einen dummen Witz über Frauen und Einparken machen, aber ich fühle mich heute zu niveauvoll für sowas.

  3. Maxi sagt:

    Servus,

    heute will ich auch mal wieder meinen Senf dazugeben.
    Mich stört in erster Linie nicht die geschlechterspezifische Auslegung des Briefes sondern eher das Vorgehen der Frau B. Wie kann sie einfach im Melderegister willkürlich(?) fremde Personen ermitteln und von amtswegen anschreiben? Ich stelle mir die Frage: Darf sie das überhaupt?
    Ich will ja nicht das eigenständige Handeln eines Beamten herabsetzen, aber ist da nicht irgendwie der Datenschutz missbraucht worden?

    Ich gebe auch einen Penny, wenn mir jemand erklärt, ob das rechtens war, wie Frau B. (im Auftrag der Stadt Hannover) gehandelt hat.

  4. ruediger sagt:

    Formular:
    Das von der Verwaltungsreformen 1983/1987/1990/1993/2000 vergessen. Da wurden Formulare noch ehrlich in der Amtsdruckerei gedruckt und von Hand ausgefüllt, eingetütet und abgeschickt. Nun wurden diese Vorlagen gescannt, damit Sie in ein Dokumentenverwaltungsystem (z.B. Domea) übernommen werden können. So was nenne ich manuelle EDV.

    Vorladung => mögliche Szenarien:
    * Als Sachbearbeiter habe ich nun mal die Möglichkeit, die andere Behörde für mich tanzen zu lassen, was normalerweise ja eher umgekehrt der Fall ist.
    * Die Nutzung eines Telefonbuches ist im Ablaufdiagram eines Muster-Vorgangs nicht dargestellt, ergo ist diese als gesicherter Vorgehensweise nicht erkennbar, ergo wird sie nicht genutzt.

  5. Muriel sagt:

    @Maxi und ruediger: Es gibt oben im Artikel ein Update, das einige unserer Fragen beantwortet.
    Laut der Vorgesetzten von Frau B darf die Ermittlungsstelle sich ihre Zeugen nach freiem Ermessen aussuchen, und die Datenschutzbestimmungen seien eingehalten worden.
    Ich überlege jetzt, ob ich noch mal den Datenschutzbeauftragten anrufe und mir das bestätigen lasse, oder ob ich die Sache jetzt ruhen lasse und mich freue, dass ich hier so eine putzige Geschichte zu erzählen habe. Eigentlich ist ja abgesehen von dem verschwendeten Steuergeld kein Schaden entstanden, und ich komme mir schon so querulantenhaft vor…

  6. Salomea sagt:

    Ich würde trotzdem den Datenschutzbeauftragten fragen. Und ich finde es auch nicht ganz kosher, dass die sich ihre Zeugen „aussuchen“ dürfen und dann noch da bei der Wohnung aufzukreuzen und den Namen aufzuschreiben… Kommt mir dubios vor.

    Idee: Merk dir das für wenn du mal einen Krimi machst.

  7. Maxi sagt:

    Ok, das update bringt ein wenig mehr Einblick in das Vorgehen und die Arbeitsweise von Frau B. Trotzdem bin ich der Meinung, dass Frau B nur befugt ist, den Fahrzeughalter anzusprechn, aufzusuchen (vor Ort), anzurufen oder anzuschreiben.
    Alles weitere sind Spekulationen. Aber vielleicht läuft deshalb deine Freundin unter dem Sachverhalt „Zeugin“?
    Ich habe mal spaßeshalber im Netz recherchiert, was ein Zeuge ist: Der Zeuge ist ein Beweismittel zur Erforschung eines tatsächlich geschehenen Lebenssachverhaltes. Er berichtet über eigene Wahrnehmungen. Zur Aussage als Zeuge ist jeder verpflichtet, solange ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

    Damit wäre vielleicht deine „Ursprungsfrage“ beantwortet, was Frau B so denkt:
    Sie ist auf der Suche nach BEWEISEN.

    Gruss aus dem Süden.

  8. Lilo sagt:

    Hallo Muriel,

    unser Bürokratendeutschland ist ja manchmal schon recht amüsant! :-)

    Manche Behörden haben Formulare zum Ankreuzen

    (besonders beliebt in diesem Zusammenhang sind die Formulare, die ich einfach mal „Zur Kenntnisnahme“ nenne. Geht ruckzuck und man muss nur einen Haken setzen)

    andere haben Formulare die sie dann vor dem Ausdrucken abändern. Je nachdem. Aber ich habe noch nie gehört, dass jemand für ein Formular auf dem nur ein Wort geändert werden müsste, mehrere vorgefertigte Formulare hätte :-)

    Diese „Kenntnisnahme“-Vordrucke haben wir damals in der Anwaltskanzlei auch verwendet. Wenn wir nur Kopien oder Unterlagen zurücksenden mussten beispielsweise.

    Liebe Grüße,
    Lilo

  9. Muriel sagt:

    @Lilo: Klar, solche Formulare kenne ich auch. Vielleicht hätte ich auch dazu sagen sollen, dass das (X) nicht von Hand gesetzt war, sondern per Computer. Wenn ich das richtig sehe, müsste also jemand die Vorlage geöffnet haben, um dann (mutmaßlich) de/m/r Zeugen/in das richtige Geschlecht zu verpassen und ein X in die Klammer zu tippen. Würden die Dinger da nur liegen und per Kugelschreiber ausgefüllt, könnte ich es ja noch halbwegs verstehen. So aber finde ich es eher witzig.

  10. Lilo sagt:

    Huhu Muriel, also die Kenntnisnahme-Zettel damals in der Kanzlei, haben wir auch am PC geöffnet, Häkchen gesetzt und entsprechend geändert und dann ausgedruckt. Damit es sauber aussieht, auch wenn es nur ein Vordruck ist :grin:

  11. Muriel sagt:

    @Lilo: Na gut, dann ist das mit dem Ankreuzen genehmigt.
    Bleibt die Tatsache, dass die Tante tatsächlich vor meinem Briefkasten stand und sich die Namen darauf notiert hat, und mir jetzt ernsthaft erzählen will, das wäre ja der viel direktere und einfachere Weg gewesen, als mich mal kurz anzurufen. Wenn du jetzt sagst, dass ihr sowas in eurer Kanzlei auch immer so gemacht habt, gerate ich aber wirklich langsam in Not.

  12. Arctica sagt:

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Antwort auf alle hier gestellten Fragen ist: „Das haben wir schon immer so gemacht“. Und da kann man mit so vielen Argumenten dagegen anrücken wie man möchte.
    @Datenschutz, die Dame war ja selber vom Amt. Da wird am Einwohneramt nicht weiter überprüft, ob sie die Daten rechtmäßig einfordert. Wenn ein Brief vom Amt nach einer Adresse fragt, dann wird die rausgegeben, basta…

  13. Lilo sagt:

    Muriel, nein ;-) Wir haben niemals irgendwelche Leute vor Ort besucht, um zu spionieren. Was das betrifft kann ich die Dame auch nicht so ganz verstehen

  14. Endgültig » Blog Archiv » Artikel teilen sagt:

    [...] Bella Block [...]

  15. Muriel sagt:

    So, für alle, die es noch wissen wollen: Der zuständige Datenschutzbeauftragte, der letzte Woche noch im Urlaub war, findet das Vorgehen der Frau B auch reichlich merkwürdig und will mit dem Leiter der Bußgeldstelle über die Sache sprechen. Immerhin mal einer, der mir nicht das Gefühl gibt, es wäre schon ziemlich kleinlich von mir, mich über so einen selbstverständlich Vorgang wie diesen hier zu wundern.

  16. quadratmeter sagt:

    Ach schau an, das ist interessant.

  17. Oliver sagt:

    Ein neuer Datenschutzskandal?

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